R O M
legte die
Grundlagen für
moderne Rechtssysteme


Recht und Gerichtswesen (res iudiciaria)

Es gab ein ausgeklügeltes Gerichtswesen, Anklage (accusatio), Verteidigung (Anwalt - patronus), Appellationsmöglichkeit (provacatio ad populum, später vor dem Kaiser). Ein kompliziert-komplexes Gefüge von Gesetzen, Vorschriften und Regelungen - bis hin zu Bestimmungen zur Zulassung einer “Taberna Casaria” (Käserei - Begriff der 'Immission' erstmals verwendet) inmitten eines Wohnviertels - regelte alle Lebensbereiche. Über dem Ganzen wachten als höchste Justizbeamte (zunächst) zwei Praetoren.

Es ist aufschlussreich und spannend, a) Entstehungs- und b) Wirkungsgeschichte dieses Systems zu verfolgen.

a. das Zwölftafelgesetz
Um 450 v. Chr. erzwang die Plebs, die bis dato dem ihr zum Teil unbekannten Recht ausgeliefert war, die Veröffentlichung       des geltenden Rechts: Es wurde auf 12 Tafeln öffentlich, für jeden einsehbar auf dem Forum aufgestellt - ein gewaltiger sozialer Fortschritt (Rechtssicherheit); eine Teilrekonstruktion dieser 'leges duodecim tabularum' ist zu sehen im Museo della Civiltà Romana: die erste Vorschrift auf einer dieser Tafeln heißt beispielsweise:

“HOMINEM • MORTUUM • IN • URBE • NE • SEPELITO • NEVE • URITO"
(einen verstorbenen Menschen soll man innerhalb der Stadt weder begraben noch verbrennen).

b. Eine tausendjährige, darauf aufbauende Rechtsentwicklung führte durch eine Unzahl von Gesetzen, rechtlich bindenden Einzelurteilen, Regelungen zu einem äußerst komplizierten sog. kasuistischen Rechtssystem, das schließlich durch eine einzigartige - nur noch der Erfindung der Schrift vergleichbare - Kulturleistung gekrönt wurde: die Zusammenfassung, Systematisierung und Kodifizierung des gesamten geltenden Rechtes im .Codex Iuris Civilis des Kaisers Iustinian (529 n. Chr.).

Was hat das mit uns zu tun?

Erwartungsgemäß zeigt sich sofort der weltweit wirkende sprachliche Einfluss: lat. Iustitia (Gerechtigkeit) —> ital. giustizia, span. justicia, rumän. justitia, portug. justeza, fr. justice, engl. justice, dt. Justiz.

Doch darüber hinaus liegt die Bedeutung dieses Rechtskodex in seiner Rezeption durch den Kirchenstaat (—> Codex Iuris Canonici), den Deutschen Bund 1536 (was in letzter Konsequenz zum BGB führte) und durch Frankreich 1804 (noch heute Grundlage des Code Civil), schließlich auch in seinen Auswirkungen bis nach Lateinamerika. Nach W. Künkel, haben “nur wenige Werke der Weltliteratur eine so ewig neue Kraft bewiesen”.(Römische Rechtsgeschichte, 1947).

Wer heute in Deutschland Rechtsanwalt werden will – studiert 'Jura' (lat. 'die Rechte') und beginnt im ersten Semester mit römischer Rechtsgeschichte.

Noch heute lernt er konkrete römische Rechtsnormen: Audiatur et altera pars (man muss auch die andere Seite anhören); ne bis in idem (für ein Vergehen kann man nicht zweimal bestraft werden); suum cuique (jedem das Seine) [alternativ: das Quieken der Schweine] etc

Und war am Anfang das geltende Recht
weitgehend unbekannt, so gilt heute:

frei übersetzt:
Nichtwissen schützt vor Strafe nicht

 

pfeil woelfin